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- Breites Gesicht -




Das Gesicht, was nicht auf ein Passfoto passt

Wir haben wieder einmal eine völlig verrückte und natürlich nicht ernst gemeinte E-Mail an die verschiedensten Empfänger geschickt dann und ganz in Ruhe die Antworten abgewartet. Sehen Sie selber, wie unterschiedlich die Leute da so reagiert haben.

Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist Andreas Hintenberger, ich muss ein Passfoto für einen Ausweis anfertigen lassen. Wie groß müssen die Abstände des Kopfs zu den Rändern sein? Denn leider hat mein Gesicht. Nach einem Unfall nicht die übliche Form. Das Gesicht ist deformiert und doppelt so breit wie hoch. Vorbei kommen möchte ich aus optischen Gründe bei Ihnen auch nicht, daher die Anfrage per Mail. Also mein Gesicht passt einfach nicht in die Passfoto-Normgröße hinein. Wie gehe ich nun vor?

Mit freundlichen Gruß
Andreas Hintenberger

Antwort vom Amt Nr. 1:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,

wir, das Stadtbüro, sind die Pass- und Personalausweisbehörde der Stadt . Bei uns sind Sie mit Ihrem Anliegen richtig, wenn Sie hier in Gießen wohnen und gemeldet sind.

Zu Ihrer schwierigen Situation haben wir uns ein paar Gedanken gemacht. Diese würden wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern. Vielleicht rufen Sie uns einfach mal unter der Durchwahl an? Oder Sie lassen uns Ihre Telefonnummer zukommen - wir melden uns dann bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort vom Amt Nr. 2:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,

für die Beantragung eines Personalausweises ist die Behörde zuständig, in deren Melderegister Sie aktiv mit Hauptwohnung oder Alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Hinsichtlich Ihres Problems wenden Sie sich bitte persönlich an Ihre für Sie zuständige Ausweisbehörde.

Mit freundlichem Gruß

Claudia
Stadt
/Bürgerbüro

Antwort vom Amt Nr. 3:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,

die Anforderungen an die Passbilder bei Personalausweis sind noch nicht ganz so hoch, wie bei den Reispässen. Wichtig ist da vor allem die Passbildgröße (35 x 45 mm). Lassen Sie sich ein Passbild entsprechend Ihren Möglichkeiten anfertigen.

Einen Personalausweis können Sie jedoch nur am Hauptwohnsitz beantragen. Sollte dieser jetzt in sein, setzten Sie sich bitte noch einmal mit uns in Verbindung. Beim Beantragen eines Personalausweises müssen Sie nicht unbedingt persönlich im Passamt erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen

Silke

Antwort vom Amt Nr. 4:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,

in besonderen Fällen, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, ist es möglich abweichende Voraussetzungen bei den Passfotos zu verwenden. Diese sollten jedoch professionell hergestellt werden. Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz in haben, bitte ich Sie mir vorab schon einmal Ihre Personalien mitzuteilen. Gegebenenfalls kann ich diese Daten dann an den Außer-Haus-Service weitergeben. Die Kollegen sind unter der Telefonnummer 02 oder 02 zu erreichen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha

Antwort vom Amt Nr. 5:
Sehr geehrte Herr Hintenberger,

anbei sende ich Ihnen einen Link zur Internetseite der Bundesdruckerei. Dort können Sie die Foto-Mustertafel und die Maße entnehmen.

http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/buerger_persdok/persdok_epassMstr.html

Das Foto sollte diesen Voraussetzungen bestmöglich entsprechen. Für die Produktion eines Bundespersonalausweises kann in besonderen Umständen von den genauen Vorgaben abgewichen werden.

Zur Beantragung eines Ausweisdokumentes ist ein persönlicher Besuch in der Meldebehörde/Ausweisbehörde Ihres Wohnortes, zwecks Identitätsbestätigung, zwingend notwendig.

Sofern Sie Ihre Wohnung in Frankfurt am Main haben, biete ich Ihnen gerne einen Termin außerhalb des üblichen Servicebereiches oder außerhalb der Öffnungszeiten an.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort vom Amt Nr. 6:
Sehr geehrter Herr Hinterberg,

wenden Sie sich bitte an die Behörde bei der Sie gemeldet sind um Ihren speziellen Fall zu besprechen. Für einen Personalausweis sind im Moment noch andere, also keine biometrischen, Bilder nötig. Die geforderte Gesichtshöhe ist 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Das Passbild muss eine Größe von 35 x 45mm haben. Das sind die Angaben für ein biometrisches Passbild.

M.
Leiterin Bürgerservice

Tel. 03
Fax 03

Antwort vom Amt Nr. 7:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es muss zumindest ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung bei Ihrer Unterschrift anwesend sein.

Ich habe Sie im Melderegister nicht gefunden. So wie es aussieht, sind Sie hier noch nicht gemeldet.

Dies müsste erst einmal geschehen.

Anliegend sende ich Ihnen ein Anmeldeformular, das Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem bisherigen Ausweis zum Bürgerbüro zurückschicken müssten

Mit freundlichem Gruß
Wilhelm

Antwort vom Amt Nr. 8:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,

leider sind Sie im Bereich der Stadt weder mit Haupt- noch mit Nebenwohnsitz gemeldet.

Einen Personalausweis können Sie leider nur bei der Passbehörde der Gemeinde beantragen, wo Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. ( § 4 Abs. 1 Personalausweis- und Passrecht in Hessen)

Wir bitten Sie daher Ihre Anfrage bei der Passbehörde zu stellen, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Die Sachbearbeiter von der dortigen Passbehörde können Ihnen eine verbindlichere Auskunft geben, da Sie Ihren Ausweis dort beantragen müssen.

Wir hoffen, Ihnen gedient zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Antwort vom Amt Nr. 9:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,

es muss sich bei dem Foto um ein biometrisches Foto handeln. Die Ausmaße
und Abstände sind den Fotografen bekannt. Ich mache Sie darauf aufmerksam,
dass Sie zur Beantragung des Personalausweises persönlich bei dem
zuständigen Bürgerbüro vorsprechen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra

Antwort vom Amt Nr. 10:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,

zur Zeit sind für den Personalausweis noch keine biometrischen Lichtbilder erforderlich.

Bedingungen: Halbprofil und die Größe 3,5 cm x 4,5 cm

Lassen Sie sich durch einen Fotografen beraten.
Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache notwendig.

Mit freundlichen Gruß

B.
Sachbearbeiterin



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