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- Baum umsägen -
Ich werden den Baum vor meiner Tür einfach umsägen
Wir haben wieder einmal eine völlig verrückte und natürlich nicht ernst gemeinte E-Mail an die verschiedensten Empfänger geschickt dann und ganz in Ruhe die Antworten abgewartet. Sehen Sie selber, wie unterschiedlich die Leute da so reagiert haben.
Anfrage:
| Sehr geehrte Damen und Herren,
noch immer steht dieser grosse Baum direkt vor meinem Garten. Immer dieses ganze Laub vom Strassenbaum in meinem Garten. Und alle Zimmer sind dunkel wegen dem Schatten des Baums. Da ich mein Haus nun verkaufen möchte, und der Wert des Hauses deutlich steigt, wenn ein freier Blick aus den Fenstern möglich ist, möchte ich den Baum nun selber absägen. Da die Stadt das nicht freiwillig macht, möchte ich nun Anfragen, wie hoch ein zu erwartenes Bußgeld wäre.
Ich muss das Bußgeld dann der Wertsteigerung des Hauses entgegenrechnen und dann kann ich überlegen, was für mich günstiger ist.
Meine Adresse möchte ich natürlich erst nennen, wenn ich dem Baum umgesägt habe.
Mit freundlichen Gruß
Andreas Hintenberger |
Antwort vom Grünflächenamt Nr. 1:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,
trotz intensiver Nachfrage konnte sich niemand im Rathaus und im Bauhof an eine Anfrage erinnern, wo vor einem Gebäude recht nah ein großer Baum steht,den der Anlieger entfernt haben wollte.Deshalb schlagen wir einen Ortstermin vor, um die Situation zu klären. Von ihrer Androhung den Baum einfach umzuschneiden können wir ihnen nur abraten,da sie dann ein Eigentumsdelikt begehen würden. Dies wiederum ist eine Straftat und in ihrem Fall mit Vorsatz.In diesem Fall würden wir also Anzeigeerstatten müssen,mit der sich dann die Staatsanwaltschaft befassen würde. Der Schadenersatz für einen Großbaum kann schnell einige Tausend Euro betragen. Wir hoffen also,dass wir eine gütliche Einigung finden werden,wenn sie sich mit uns einen Termin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm |
Antwort vom Grünflächenamt Nr. 2:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,
anonyme Mitteilungen können wir leider nicht beantworten. Nach Mitteilung Ihres Namens und und Ihrer Anschriftwerden wir gerne Stellung beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nicole |
Antwort vom Grünflächenamt Nr. 3:
Sehr geehrter Herr Hinterberger,
wo befindet sich Ihr Grundstück. Ist Ihr Eigentum noch nicht eingetragen? Welchen Baum meinen Sie?
Freundliche Grüße
Ilona
Ordnungsamt |
Antwort vom Grünflächenamt Nr. 4:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,
bitte teilen Sie mir die Anschrift des betreffenden Grundstückes mit, da in unserem Amt kein Vorgang bezüglich einer Baumfällung bekannt ist.
MfG
Nils
Leiter Ordnungsamt |
Antwort vom Grünflächenamt Nr. 5:
Sehr geehrter Herr "Hintenberger",
ob eine angekündigte Straftat später vom erkennenden Richter nur mit einem Bußgeld belegt wird, erscheint eher zweifelhaft. Ihr Problem sollte jedoch die auf Sie zukommende Schadenersatzforderung sein. Der materielle Schaden an einem vitalen Baum erreicht relativ schnell Dimensionen jenseits von 10.000,- Euro, insbesondere abhängig von Bauart und Größe.Um eine entsprechende Strafanzeige vorbereiten zu können, bitten wir Sie folgende Angaben zu machen: Schadentag, -uhrzeit und -ort sowie Ihre Personalien mit Name, Vornahme, Geburtstag, Geburtsort, Familienstand, Wohnanschrift und ggf. Telefon.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf |
Antwort vom Grünflächenamt Nr. 6:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,
auf Ihre Mail vom antworte ich wie folgt:
Hiermit untersage ich Ihnen ausdrücklich, einen städtischen Straßenbaum zu fällen. Sollten Sie das trotzdem machen, wäre das eine vorsätzliche Beschädigung fremden Eigentums, was eine Straftat darstellt. Ich würde dann rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Da Straßenbäume u.a. auch einen Vermögenswert darstellen, würde ich zusätzlich auch Schadensersatz fordern. Die Höhe des Schadens bestimmt sich nach dem Alter und der Größe des Baumes und kann mit allen Neben- und Folgekosten mehrere Zehntausend Euro betragen.
Sollte Ihr Grundstück tatsächlich im Gebiet der Stadt ( ) liegen, empfehle ich Ihnen, dass Sie sich mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
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Antwort vom Grünflächenamt Nr. 7:
| Hallo Herr Hintenberger,
Ihre ungewöhnliche Nachricht muss ich dahingehend beantworten, dass eine solche Tat eine Sachbeschädigung also eine Straftat darstellt, ich gehe davon aus, dass es sich um einen städtischen Baum handelt. Ich stelle Ihnen anheim, mit uns Kontakt aufzunehmen bezüglich einer denkbaren Hilfe z. B. durch Auslichtung. Ein Ersatz würde an gleicher Stelle von Ihnen über die Strafverfolgung hinaus auf Ihre Kosten zu erfolgen haben. |
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