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- Doppelhund -
Der Hund mit 2 Ausgängen
Wir haben wieder einmal eine völlig verrückte und natürlich nicht ernst gemeinte E-Mail an die verschiedensten Empfänger geschickt dann und ganz in Ruhe die Antworten abgewartet. Sehen Sie selber, wie unterschiedlich die Leute da so reagiert haben.
Anfrage:
| Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich werde demnächst in Ihre Stadt ziehen und wollte einmal wissen wie hoch die Hundesteuer bei Ihnen ist.
Dazu hätte ich folgende Fragen:
1) ist die Hundesteuer auch dann fällig, wenn der Hund immer in der Wohnung ist, weil er behindert ist?
2) Der Hund hat 2 Köpfe, 2 Anal-Ausgänge, einen Körper und 5 Beine, also ein "Siamesicher zwillig".
Müsste ich dann 2 mal Hundesteuer zahlen, weil 2 Ausgänge für Kot vorhanden sind oder nicht?
Mit freundlichen Gruß
Andreas Hintenberger |
Antwort vom Ordnungsamt Nr. 1:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,
ich habe Ihre Email erhalten. Auf der Homepage der Stadt (www. .de) unter Rathaus/Verordnungen und Satzungen, können Sie die Hundesteuersatzung der Stadt Kirchberg einsehen.
Sollten Sie nach umgezogen sein, so melden sie Ihren Hund in der Stadtverwaltung an.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort vom Amt Nr. 2:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,
auf folgender Seite von .de finden Sie gesuchte Informationen und auch Kontakt zum zuständigen Amt.
http://www.
Weitere Informationen rund um den Umzug:
http://www.
Standorte und Leistungen unserer Bürgerämter wie bspw. Anmelden des Wohnsitzes stehen unter http://www. .
Einen guten Umzug wünscht Ihnen
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihre Online-Redaktion |
Antwort vom Amt Nr. 3:
| Sehr geehrter Herr Hintenberger,
entschuldigen Sie bitte, dass Sie erst heute Antwort bekommen. Ihre Mail konnte wegen meines Urlaubs erst jetzt weitergeleitet werden.
Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 50,- EUR/Jahr, für den evtl. zweiten und jeden weiteren Hund 75,- EUR jährlich. Die Hundesteuer ist erstmals einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Danach ist bis zur Erteilung eines neuen Steuerbescheides die Steuer jeweils zum 01. März eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten.
Leider gibt es für Hunde mit Behinderung keine Sonderregelungen und Sie müssten nur für einen Hund Steuern bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen |
Antwort vom Amt Nr. 4:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,
laut Hundesteuersatzung der Stadt ist jeder Hund anzumelden. Die Hundesteuer für einen Hund beträgt momentan 55,20 € (auch für Siamesische Zwillinge).
Die Hundesteuersatzung in der zur Zeit gültigen Fassung finden Sie im Internet unter: .de Rat und Verwaltung Ortsrecht Hundesteuersatzung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner |
Antwort vom Amt Nr. 5:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,
die Landeshauptstadt hat am 20.12.2000 eine Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) -zuletzt geändert durch die 2. Nachtragssatzung vom 29.10.2009- erlassen.
Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Gemäß § 6 der Satzung beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 108,00 EUR jährlich. In der Anlage erhalten Sie eine Ausfertigung der Hundesteuersatzung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dietmar |
Antwort vom Amt Nr. 6:
Sehr geehrter Herr Hintenberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu 1): Ja (siehe http://www. /hundesteuer.html).
Zu 2): Lt. geltender Kommentierung ist die Effektivität ausschlaggebend für die Höhe des durch die öffentliche Hand zu beseitigenden Ausgangsmengenpotenzials. Die Effektivität also als Grundlage für die Qualität der Zielerreichung ist somit gleichzeitig die Grundlage für die Effizienz des Kosten- und damit in logischer Folge - Steuerverursachers (ergo: Hund). Die Effizienz als Maß der Kosten-Nutzen-Relation ist daher nicht vom Vorhandensein zweier Ausgänge abhängig, da im Körper die gleiche Menge produziert, nur lediglich portioniert abgegeben wird. Die erfahrungsgesättigte These geltender Bayerischer Bürokratie-Vorgaberichtlinien (§1 (323) BBVr) stützt damit Ihre Befürchtungen nicht, doppelt bezahlen zu müssen. So würde es sich auch nicht lohnen - um Ihrer nächsten Anfrage zuvor zu kommen -, einen der Ausgänge dauerhaft zu verschließen.
Zu(satz): Wenn Sie ihm nachweislich beibringen können, dass er mit beiden Köpfen gegenläufig seinem Schwanz hinterher jagt, dann lass ich mit mir über eine Ermäßigung reden.
Mit freundlichen Grüßen
Th. |
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